Kirchliche Räte - Pfarreiengemeinschaft Schönecken-Waxweiler

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Pfarreiengemeinschaft Schönecken-Waxweiler
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Pfarreiengemeinschaft
Schönecken-Waxweiler Bahnhofstr. 6
Tel.: 06554 313
Fax: 06554 1060
Kirchliche Räte in der Pfarreiengemeinschaft Schönecken-Waxweiler

Gottes-Volk beteiligt sich an der Gestaltung der Kirche
Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten:

Pfarreienrat Direkt (PRD)
Der Pfarreienrat Direkt ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarreiengemeinschaft und andererseits der für die Pfarreiengemeinschaft vorgesehene Pastoralrat. Der Pfarreienrat Direkt ist dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Verkündigung der Botschaft Jesu Christi, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst an den Nächsten verpflichtet. Er besteht aus direkt gewählten Delegierten aller Pfarreien in der Pfarreiengemeinschaft und trägt zusammen mit dem leitenden Pfarrer und den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pfarreiengemeinschaft Verantwortung für das Gemeindeleben in der Pfarreiengemeinschaft.

Verwaltungsrat (VR)
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.

Verbandsvertretung (VV) des Kirchengemeindeverbands (KGV)
Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden (einem im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrer) und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben. Um die Kooperation innerhalb des Kirchengemeindeverbandes und unter den in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeinden zu fördern, fasst die Verbandsvertretung ihre Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit. Die Verbandsvertretung stellt den Haushaltsplan des Kirchengemeindeverbandes auf. Sie soll dabei die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft berücksichtigen. Deshalb hat die Verbandsvertretung vor dem Haushaltsbeschluss den Pfarreienrat zu hören.

Dekanatsrat (DR)
Im Dekanat St. Willibrord Westeifel wählt der Pfarreienrat Direkt zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus der Pfarreiengemeinschaft in den Dekanatsrat. Weitere Personen aus bestimmten Themen- oder Arbeitsbereichen können berufen werden. Weiterhin sind der Dechant, der stellvertretende Dechant und der Dekanatsreferent Mitglieder im Dekanatsrat, eventuelle weitere Pastoralreferenten im Dekanat sind ständige Gäste. Zu dessen Aufgaben gehören unter anderem der Austausch über die Arbeit in den Pfarreiengemeinschaften, die Förderung katholischer Verbände, Einrichtungen, Gruppierungen und Gemeinschaften, die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für Weltkirche und Ökumene, die Vertretung der Anliegen der Gläubigen in der Öffentlichkeit sowie die Beratung des Pastoralplans. Zudem wählt der Dekanatsrat eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Katholikenrat des Bistums Trier.

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